Im Studiengang Tanz wird jährlich zum Wintersemester immatrikuliert.
Im Studiengang Choreografie wird aller zwei Jahre, immer zum Wintersemester gerader Jahre (nächstmalig zum WS 2010/11) immatrikuliert.
Im grundständigen Diplomstudiengang Tanzpädagogik erfolgt die nächste Immatrikulation zum Wintersemester 2010/11.
Im Ergänzungsstudiengang Tanzpädagogik wird aller zwei Jahre, immer zum Wintersemester gerader Jahre (nächstmalig zum WS 2010/11) immatrikuliert.
Die Immatrikulation für das Studium in der Künstlerischen Meisterklasse erfolgt auf Antrag jeweils zum Wintersemester.
Für die Immatrikulation der verschiedenen Studiengänge gibt es eine beschränkte Zulassungszahl. Daher werden Zugangsprüfungen durchgeführt, über deren Modalitäten sie sich im Punkt "Voraussetzungen" bei den jeweiligen Studiengangsbeschreibungen informieren können.
Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.
Bewerber für den Studiengang Bühnentanz müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.
Choreografie Studenten müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.
Die Studiengänge der Tanzpädagogik verlangen einen der folgenden Nachweise: DSH1 oder TDN3 oder DSD oder ZMP oder Goethe Cert C1.
Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.
Postadresse:
Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz
Studentenbüro
Basteiplatz 4
01277 Dresden