
In Erinnerung an Esther Arnhold-Seligmann, Palucca Schülerin von 1935 bis 1937 und ihr aktives Engagement für das Fortleben des Deutschen Ausdruckstanzes im Sinne Paluccas vergeben die Esther und Otto Seligmann Foundation und die Arnhold Foundation das Esther Arnhold-Seligmann-Stipendium für hervorragende Studienleistungen an der Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz.
Das Stipendium beinhaltet einen 6-wöchigen Studienaufenthalt beim American Dance Festival (ADF) und einen einwöchigen Aufenthalt in New York. Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie ein Taschengeld werden gewährt.
Das Stipendium wird jährlich an Studenten der Palucca Schule Dresden vergeben. Eine hochschulinterne Jury kürt die Stipendiaten, die sich durch hervorragende Studienergebnisse auszeichnen, die sie aufgrund ihres Talents und ihres Engagements erreicht haben. Die Jury muss der Überzeugung sein, dass die Stipendiaten den o.g. Auslandsaufenthalt als Chance für ihre künstlerische Entwicklung nutzen.

Die Dresdner Stiftung Kunst & Kultur der Ostsächsischen Sparkasse Dresden vergibt alljährlich zur Unterstützung besonders begabter Studenten der Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz Palucca-Stipendien in Höhe von je 3.000 Euro an zwei Studenten. Sie erhalten die Möglichkeit, durch Kurse, auch im Ausland, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.
Die Bewerber müssen sich durch Begabung, Engagement und überdurchschnittliche Leistungen auszeichnen, die sie im gesamten Studienablauf und durch die Qualität der Prüfungen unter Beweis stellen.
Im Frühjahr eines jeden Jahres schlägt das Rektoratskollegium der Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz dem Kuratorium der Dresdner Stiftung Kunst & Kultur der Ostsächsischen Sparkasse Dresden zwei Studenten für das Palucca-Stipendium vor.
Es wird während der jährlich stattfindenden Schulaufführung am Ende des Studienjahres vergeben.
Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Musik-, Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge Stipendien zur künstlerischen Fortbildung im europäischen und außereuropäischen Ausland.
Bewerberinnen und Bewerber des Fachbereichs Tanz/Choreographie müssen sich an einer anerkannten Hochschule bzw. an einem renommierten Institut der Tanzausbildung zum Erwerb zusätzlicher Qualifikation oder zur Spezialisierung einschreiben; das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert. Choreographen müssen eine abgeschlossene Tanzausbildung nachweisen. Die Stipendien in den genannten Fachbereichen gelten für ein Studienjahr (Akademisches Jahr 2009/2010); sie können nicht verlängert werden.
Es gelten die Richtlinien für Graduierte. Zusätzlich gilt, dass die Bewerberinnen und Bewerber vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben müssen, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht. Bei Bewerbern aus den Fachbereichen Tanz/Choreographie sollte der Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen; in diesem Zeitraum sollte nennenswerte Berufserfahrung erworben worden sein. Ist eine Abschlussprüfung nach der geltenden Prüfungsordnung nicht vorgesehen, muss vor Stipendienantritt ein mindestens achtsemestriges Studium absolviert sein. Bildende Künstler müssen – wenn keine andere Abschlussprüfung vorgesehen ist – die Meisterschülerurkunde vorlegen; sofern keine derartige Urkunde ausgestellt wird, muss eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule beigefügt werden. Tänzer und Choreographen müssen eine klassische bzw. moderne Grundausbildung nachweisen können.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Graduierte und Promovierte auf der Seite www.daad.de. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Falls ein Studienaufenthalt bei einem bestimmten ausländischen Lehrer geplant ist, sollte dessen Bestätigung, dass er bereit ist, den Bewerber zum Unterricht anzunehmen, den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
Download unter
www.daad.de/ausland/foerderungsmoeglichkeiten/stipendiendatenbank/00679.de.html
Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für den Fachbereich Choreographie: Vorlage eines Videobandes bis spätestens 1. Januar 2009 mit eigener Choreographie, ggf. Kritiken.
31. Oktober 2008
Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Bewerbung liegt beim Bewerber.
Zwischen Abgabe der Unterlagen und der Benachrichtigung der Bewerberinnen und Bewerber von der Entscheidung der Auswahlkommission liegen bis zu fünf Monate.
Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel zur Vorstellung vor eine Auswahlkommission des DAAD gebeten, der Professorinnen und Professoren der verschiedenen Musik- bzw. Kunst-, Film- und Fachhochschulen angehören. Für die Vorstellung steht nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
Bei der persönlichen Vorstellung vor der Auswahlkommission für den Fachbereich Tanz/Choreographie wird gewünscht: Teilnahme an einem klassischen Tanztraining und anschließend Präsentation einer Soloarbeit bzw. eigenen Soloarbeit bei Choreographen.
Besonders qualifizierten deutschen Studierenden bietet der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Stipendien zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland. Die Förderungsdauer beträgt ein Studienjahr, eine Verlängerung ist nicht möglich. Bewerber müssen sich an einer anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte einschreiben, das Studium bei einem Privatlehrer wird nicht gefördert. Der DAAD hat seine Stipendien in einer Datenbank zusammengefasst. Mit einem Abfrageformular können die eigenen Planungen so konkretisiert werden, dass nur für das individuelle Vorhaben passende Programm angeboten wird. Programme für studienbezogene Fachpraktika sind darin ebenfalls enthalten.
Hospitanzen an deutschen Bühnen für junge Tänzer und Choreographen aus Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa vermittelt das Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts (ITI) in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut. Die Aufenthaltsdauer beträgt 3 bis 6 Monate. Die Stipendiaten sollten nicht älter als 40 Jahre sein und über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Gefördert werden in erster Linie Multiplikatoren, die ihr Wissen nach der Rückkehr ins Heimatland weitergeben. Anträge erhalten Sie bei den regionalen Goethe-Instituten oder bei den nationalen Zentren des ITI.