Für die Orientierungsstufe wird kein Semesterbeitrag erhoben.
Es ist ein Semesterbeitrag von 176,40 € zu entrichten. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Für das Erststudium in den Nachwuchsförderklassen werden keine Studiengebühren erhoben.
Für Einschreibung oder Rückmeldung nach Ablauf der Einschreibe- oder Rückmeldefrist wird eine Gebühr von 25 € erhoben (§§ 3 (1) und 5 (1) Gebühren- und Entgeltordnung der Palucca Hochschule für Tanz Dresden).
Es ist ist ein Semesterbeitrag von 182,40 € zu entrichten. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Für Einschreibung oder Rückmeldung nach Ablauf der Einschreibe- oder Rückmeldefrist wird eine Gebühr von 25 € erhoben (§§ 3 (1) und 5 (1) Gebühren- und Entgeltordnung der Palucca Hochschule für Tanz Dresden).
Gebühren in Höhe von 175 € werden erhoben, wenn es sich um ein weiteres Studium nach § 12 (2) Satz 1 SächsHSG handelt und die Gesamtdauer des Studiums die Regelstudienzeit um 6 Semester überschreitet.
Es ist ist ein Semesterbeitrag von 182,40 € zu entrichten. Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Des Weiteren sind 175,00 € pro Semester für die Teilnahme am weiterbildenden Studium bzw. postgradualem Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudium zu zahlen
(§ 12 (4) SächsHSG).
Für Einschreibung oder Rückmeldung nach Ablauf der Einschreibe- oder Rückmeldefrist wird eine Gebühr von 25 € erhoben (§§ 3 (1) und 5 (1) Gebühren- und Entgeltordnung der Palucca Hochschule für Tanz Dresden).
100,00 € pro Semester für Gasthörerstudium nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsHG.
Für das Erststudium fallen keine Studiengebühren an.
Das Zweitstudium im Sinne von §2 Abs.1 Nr.3 SächsHGebVO, soweit nicht nach Nr.2 SächsHGebVO, ist mit 300,00 € pro Semester gebührenpflichtig (aber: beachte §22 Abs.4 SächsHG).
Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrags
Antrag auf Erstattung des Semestertickets
199,50 € pro Monat für Zimmermiete und Betreuung minderjähriger Kinder im Internat der Palucca Hochschule für Tanz sowie Kosten von ca. 7,00 € pro Tag für die Vollverpflegung.