ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem Programm ERASMUS wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen.
Dazu schließt die Palucca-Schule bilaterale ERASMUS-Vereinbarungen mit ihren europäischen Partnerhochschulen, in denen die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und insbesondere die Fächer der Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt sind.
Beginnen Sie mindestens ein Jahr vor Antritt des Auslandssemesters mit der Vorbereitung!
Für die Förderung im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die Organisation und Bewerbung für den ERASMUS-Austausch läuft über die Mitarbeiterin Rektorat/Erasmus Koordinatorin.
Abgabe des Antrages bei Mitarbeiterin Rektorat/Erasmus-Koordinatorin bis zum Vorlesungsende des vorangehenden Wintersemesters. Später eingereichte Bewerbungen können nur noch bewilligt werden, sofern restliche Stipendienmittel verfügbar sind.
Beglaubigte Kopien sind grundsätzlich für die Bewerbung nicht erforderlich.
Im Anschreiben bzw. Motivationsschreiben (nicht länger als 1 Seite) soll insbesondere die Motivation, ein Semester oder ein Jahr in dem präferierten Land / an der präferierten Universität zu verbringen, zum Ausdruck kommen. Warum soll das Studium dort stattfinden? Was wird vom Studium dort erwartet? Welches ist das Interesse an dem Zielland oder der Zieluniversität? Welche Rolle haben bisher Fragen zur Internationalität / Integration / Europa etc. gespielt?
Anmeldung bei der Partnerhochschule
Der Programmbeauftragte teilt seinen Partnern an den ausländischen Bildungseinrichtungen die Namen der ausgewählten Studierenden mit. Die betreffenden Studenten erhalten darauf direkt von den Partnerhochschulen Unterlagen und Informationen zum Studienaufenthalt und zu den Anmeldeformalitäten. Unabhängig davon sollten Sie unbedingt selbstständig den Kontakt zu den Partnerhochschulen suchen, um die erforderlichen Anmeldeformalitäten in Erfahrung zu bringen und zu regeln.
Mobilitätsbeihilfe
AuslandsBAföG
BAföG-Berechtigte sollten frühzeitig (mind. 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (abhängig vom Zielland) die Auslandsförderung beantragen. Seit der BAföG-Novelle im Jahre 2001 und der damit verbundenen Anpassung der Verwaltungsvorschriften, die im Dezember 2001 auch schriftlich veröffentlicht wurden, bleiben EU-Zuschüsse auf das BAföG anrechnungsfrei.
ECTS (European Credit Transfer System) ermöglicht die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Hierzu werden Studien- und Prüfungsleistungen durch die Vergabe von Credits (cr) nach einem europaweit einheitlichen System bewertet. Gemeinsam mit dem Studiengangsleiter der Palucca-Schule und dem Fachkoordinator Ihrer Gastfakultät arbeiten Sie vor ihrem Auslandsaufenthalt einen Studienplan (Learning Agreement) aus, in dem die zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die Anzahl der zu erreichenden Credits festgelegt werden.
Die Anerkennung der Studienleistungen mittels ECTS erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie deshalb folgende Schritte beachten:
Sprachnachweis
Im Allgemeinen werden für den Auslandsaufenthalt gute Grundkenntnisse der betreffenden Unterrichtssprache vorausgesetzt. In Abhängigkeit von den geplanten Studienprogrammen können in Einzelfällen spezifische Nachweise gefordert sein. Darüber informieren Sie sich am besten bei den Fachbeauftragten oder direkt bei der Gasthochschule. Ob die Gasthochschulen vor Vorlesungsbeginn zusätzlich Intensivsprachkurse für Gaststudenten anbietet ist direkt bei den Hochschulen zu erfragen.
Unterbringung
Die gastgebende Hochschule kümmert sich meistens um die Unterbringung bzw. sendet Informationen zur Wohnungsbeschaffung zu. Es ist ratsam, sich persönlich an den fachlichen Betreuer an der Gasthochschule (Adresse bei den Programmbeauftragten erfragen) zu wenden und ihm das genaue Anreisedatum mitzuteilen.
Beurlaubung an der Palucca-Schule
Den ERASMUS-Stipendiaten wird empfohlen, die Beurlaubung für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes zu beantragen. Beurlaubungen sind möglichst im Rückmeldezeitraum, spätestens bis zum Semesterbeginn im Imma-Amt für das kommende Semester zu beantragen. In Ihrer Beurlaubungszeit können und sollen Sie Studien- bzw. Prüfungsleistungen an Ihrer Gasthochschule im Ausland erbringen. Studiensemester, in denen anrechenbare Prüfungsleistungen im Ausland erbracht wurden, können auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss nachträglich als Fachsemester angerechnet werden.
Krankenversicherung
Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Krankenversicherungsträgers, wie z.B. medizinisch notwendige ärztliche Behandlung. Der Krankenversicherungsschutz ist in den Ländern in der Regel in dem Umfang sichergestellt, als ob Sie dort versichert wären. Die gesetzlichen Krankenkassen geben dazu Versicherungsnachweise aus, die im europäischen Ausland Versicherungsschutz im Krankheitsfalle garantieren (E 111, E 109 oder 106). Auf alle Fälle sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt genauestens informieren. Dies gilt insbesondere für Privatversicherungen (sie geben keine vergleichbaren Versicherungsbescheinigungen aus).
ERASMUS Praktika (kombiniert mit ERASMUS Studium)
Praktika, die direkt im Anschluss an den ERASMUS Studienaufenthalt geleistet werden, können als ERASMUS Studium mit gefördert werden.
Es gelten folgende Bedingungen:
ERASMUS Praktika (unabhängig vom ERASMUS Studium)
Das ERASMUS-Programm fördert auch Praktika im europäischen Ausland. Zusätzlich zu den 12 Monaten Förderung für ERASMUS Studium sind bis zu 12 Monaten Förderung für ERASMUS Praktika möglich.
Bedingungen für die Förderung sind u.a.: