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ERASMUS ist das Förderprogramm der Europäischen Union für die länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Bildung. Mit dem Programm ERASMUS wird das Ziel verfolgt, die europäische Dimension der Hochschulbildung auszubauen und die Mobilität von Studierenden und Dozenten zu unterstützen.

Dazu schließt die Palucca-Schule bilaterale ERASMUS-Vereinbarungen mit ihren europäischen Partnerhochschulen, in denen die Laufzeit, die Anzahl der Austauschplätze und insbesondere die Fächer der Austauschstudenten bzw. -dozenten festgelegt sind.

ERASMUS Universitätscharta

Partnerhochschulen

  • Conservatoire National Supérieur Musique et Danse, Lyon, Frankreich
  • CODArts Rotterdamse Dansacademie, Rotterdam, Niederlande
  • Danshögskolan, Stockholm, Schweden
  • Fontys Dansacademie, Tilburg, Niederlande
  • Centre d'Etudes Supérieures Musique et Danse, Toulouse, Frankreich - in Vorbereitung
  • University of Tartu Viljandi Culture Academy, Viljandi, Estland
  • Konservatorium Wien Privatuniversität, Wien, Österreich

Was bietet ERASMUS den Studierenden?

  • einen 3 -12 Monate dauernden Auslandsaufenthalt an einer Gastinstitution in einem EU-Mitgliedstaat
  • die Befreiung von den Studiengebühren an der Gastinstitution
  • die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimatinstitution, in der Regel durch die Teilnahme an dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)
  • den Erhalt einer Mobilitätsbeihilfe zum Ausgleich eines Teils der Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes
  • die Unterstützung bei der fachlichen und sprachlichen Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt und Betreuung durch die Gasthochschule bezüglich Unterkunft, kultureller Angebote etc.

Teilnahmevoraussetzungen

Beginnen Sie mindestens ein Jahr vor Antritt des Auslandssemesters mit der Vorbereitung!

Für die Förderung im Rahmen des ERASMUS-Programms müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vollimmatrikulierte Studenten der Palucca-Schule, die als Bildungsinländer gelten
  • Vordiplom vor Antritt des Stipendiums (Diplomstudiengang)
  • Min. 2 Semester Studium vor Antritt des Stipendiums (Bachelor-Studiengang)
  • bisher noch nicht am ERASMUS-Programm teilgenommen
  • Mindestens grundlegende Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache der Partneruniversität
  • Sprachkenntnisse in der Landessprache sind von Vorteil
  • Das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar, d.h. vor Antritt des Auslandsaufenthalts wird gemeinsam mit den Verantwortlichen an der Heimat- und der Gasthochschule ein Studienplan, das sog. Learning Agreement, erstellt.
  • Für das betreffende Studienjahr und den Fachbereich existiert ein gültiges bilaterales ERASMUS-Abkommen.

Bewerbung

Die Organisation und Bewerbung für den ERASMUS-Austausch läuft über die Mitarbeiterin Rektorat/Erasmus Koordinatorin.

Bewerbungsfrist

Abgabe des Antrages bei Mitarbeiterin Rektorat/Erasmus-Koordinatorin bis zum Vorlesungsende des vorangehenden Wintersemesters. Später eingereichte Bewerbungen können nur noch bewilligt werden, sofern restliche Stipendienmittel verfügbar sind.

Bewerbungsunterlagen

  • Ausgefüllter und ausgedruckter Bewerbungsbogen
  • Persönliches Anschreiben bzw. Motivationsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Sprachnachweis (evtl. letztes Schulzeugnis, Sprachkurse)
  • Von Studierenden ohne Staatsangehörigkeit eines der an ERASMUS teilnehmenden Länder benötigen wir darüber hinaus eine Kopie der unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung bzw. des BAFöG-Bescheids als Nachweis dass ihr Bildungsinländer seid. Studierende mit einem deutschen Abitur und befristeter Aufenthaltsgenehmigung dürfen leider nicht über ERASMUS gefördert werden.
  • Alle weiteren relevanten Unterlagen, die Bestandteil einer Bewerbung sein könnten

Beglaubigte Kopien sind grundsätzlich für die Bewerbung nicht erforderlich.

Im Anschreiben bzw. Motivationsschreiben (nicht länger als 1 Seite) soll insbesondere die Motivation, ein Semester oder ein Jahr in dem präferierten Land / an der präferierten Universität zu verbringen, zum Ausdruck kommen. Warum soll das Studium dort stattfinden? Was wird vom Studium dort erwartet? Welches ist das Interesse an dem Zielland oder der Zieluniversität? Welche Rolle haben bisher Fragen zur Internationalität / Integration / Europa etc. gespielt?

Formulare

Angenommen – Und wie weiter?

Anmeldung bei der Partnerhochschule

Der Programmbeauftragte teilt seinen Partnern an den ausländischen Bildungseinrichtungen die Namen der ausgewählten Studierenden mit. Die betreffenden Studenten erhalten darauf direkt von den Partnerhochschulen Unterlagen und Informationen zum Studienaufenthalt und zu den Anmeldeformalitäten. Unabhängig davon sollten Sie unbedingt selbstständig den Kontakt zu den Partnerhochschulen suchen, um die erforderlichen Anmeldeformalitäten in Erfahrung zu bringen und zu regeln.

Mobilitätsbeihilfe

  • Die Dauer der Förderung beträgt mind. 3 bis max. 12 Monate.
  • Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe errechnet sich aus dem Gesamtbudget und der gesamten Teilnehmerzahl im jeweiligen Hochschuljahr.
  • Die Mobilitätsbeihilfe kann nur in einem Studienjahr bewilligt werden.
  • Im Rahmen von ERASMUS werden Praktika nur gefördert, wenn diese mit einem mindestens dreimonatigen Studienaufenthalt vor oder nach dem Praktikum verbunden sind und an der Heimathochschule als fester Bestandteil des Studiums anerkannt werden.

AuslandsBAföG

BAföG-Berechtigte sollten frühzeitig (mind. 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes) beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (abhängig vom Zielland) die Auslandsförderung beantragen. Seit der BAföG-Novelle im Jahre 2001 und der damit verbundenen Anpassung der Verwaltungsvorschriften, die im Dezember 2001 auch schriftlich veröffentlicht wurden, bleiben EU-Zuschüsse auf das BAföG anrechnungsfrei.

Anerkennung von Studienleistungen/ ECTS

ECTS (European Credit Transfer System) ermöglicht die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen. Hierzu werden Studien- und Prüfungsleistungen durch die Vergabe von Credits (cr) nach einem europaweit einheitlichen System bewertet. Gemeinsam mit dem Studiengangsleiter der Palucca-Schule und dem Fachkoordinator Ihrer Gastfakultät arbeiten Sie vor ihrem Auslandsaufenthalt einen Studienplan (Learning Agreement) aus, in dem die zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die Anzahl der zu erreichenden Credits festgelegt werden.

Die Anerkennung der Studienleistungen mittels ECTS erfolgt jedoch nicht automatisch. Für eine spätere Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen sollten Sie deshalb folgende Schritte beachten:

  • Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich in der Regel an das Studentenbüro, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dazu reicht es meistens, wenn Sie einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss ausfüllen und das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis beifügen.
  • Geben Sie möglichst die detaillierten Kursbeschreibungen mit ab, die als Nachweis über die gelehrten Inhalte dienen. Sofern Sie keine detaillierte Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gastuniversität haben, besorgen Sie sich selbige rechtzeitig vor Ort aus dem Vorlesungsverzeichnis Ihrer Gastuniversität.

Praktische Tipps/Organisatorisches

Sprachnachweis

Im Allgemeinen werden für den Auslandsaufenthalt gute Grundkenntnisse der betreffenden Unterrichtssprache vorausgesetzt. In Abhängigkeit von den geplanten Studienprogrammen können in Einzelfällen spezifische Nachweise gefordert sein. Darüber informieren Sie sich am besten bei den Fachbeauftragten oder direkt bei der Gasthochschule. Ob die Gasthochschulen vor Vorlesungsbeginn zusätzlich Intensivsprachkurse für Gaststudenten anbietet ist direkt bei den Hochschulen zu erfragen.

Unterbringung

Die gastgebende Hochschule kümmert sich meistens um die Unterbringung bzw. sendet Informationen zur Wohnungsbeschaffung zu. Es ist ratsam, sich persönlich an den fachlichen Betreuer an der Gasthochschule (Adresse bei den Programmbeauftragten erfragen) zu wenden und ihm das genaue Anreisedatum mitzuteilen.

Beurlaubung an der Palucca-Schule

Den ERASMUS-Stipendiaten wird empfohlen, die Beurlaubung für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes zu beantragen. Beurlaubungen sind möglichst im Rückmeldezeitraum, spätestens bis zum Semesterbeginn im Imma-Amt für das kommende Semester zu beantragen. In Ihrer Beurlaubungszeit können und sollen Sie Studien- bzw. Prüfungsleistungen an Ihrer Gasthochschule im Ausland erbringen. Studiensemester, in denen anrechenbare Prüfungsleistungen im Ausland erbracht wurden, können auf Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss nachträglich als Fachsemester angerechnet werden.

Krankenversicherung

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erhalten gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall Sachleistungen nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Krankenversicherungsträgers, wie z.B. medizinisch notwendige ärztliche Behandlung. Der Krankenversicherungsschutz ist in den Ländern in der Regel in dem Umfang sichergestellt, als ob Sie dort versichert wären. Die gesetzlichen Krankenkassen geben dazu Versicherungsnachweise aus, die im europäischen Ausland Versicherungsschutz im Krankheitsfalle garantieren (E 111, E 109 oder 106). Auf alle Fälle sollte man sich bei der jeweiligen Krankenkasse vor dem Auslandsaufenthalt genauestens informieren. Dies gilt insbesondere für Privatversicherungen (sie geben keine vergleichbaren Versicherungsbescheinigungen aus).

Praktika mit ERASMUS

ERASMUS Praktika (kombiniert mit ERASMUS Studium)

Praktika, die direkt im Anschluss an den ERASMUS Studienaufenthalt geleistet werden, können als ERASMUS Studium mit gefördert werden.

Es gelten folgende Bedingungen:

  • das Praktikum schließt sich unmittelbar an einen mindestens 3-monatigen ERASMUS Studienaufenthalt an
  • die Förderdauer für Studium und Praktikum beträgt insgesamt max. 12 Monate (jedoch max. bis zum 30.09. des Jahres)
  • Einreichung eines formlosen Antrages mit Angabe zu Art des Praktikums (Pflicht-/freiwilliges Praktikum), Name der Praktikumsinstitution, Dauer, Arbeits-/Tätigkeitsbeschreibung und Bestätigung der Praktikumsinstitution

ERASMUS Praktika (unabhängig vom ERASMUS Studium)

Das ERASMUS-Programm fördert auch Praktika im europäischen Ausland. Zusätzlich zu den 12 Monaten Förderung für ERASMUS Studium sind bis zu 12 Monaten Förderung für ERASMUS Praktika möglich.

Bedingungen für die Förderung sind u.a.:

  • das Praktikum dauert mindestens 3 bis maximal 12 Monate
  • gefördert werden Praktika in Unternehmen aller Art, ausgeschlossen sind EU-Institutionen und Organisationen die EU-Programme koordinieren
  • zwischen Hochschule und aufnehmender Einrichtung wird ein Praktikumsvertrag geschlossen

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • ist ein Erfahrungsbericht anzufertigen
  • eine Bescheinigung der Gasthochschule, in der der tatsächliche Zeitraum des Studienaufenthaltes bestätigt wird
  • sind der Fakultät die an der Gasthochschule erworbenen Scheine zur Anerkennung einzureichen
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