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Bachelor-Studiengang Tanz

Zulassung

Die Zulassung zum Bachelor Tanz setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG den Realschul-/Gymnasialabschluss oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung erworben haen und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.

Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien oder Abschriften des Abschlusszeugnisses der Klasse 9 (das Zeugnis der Klasse 10 ist nachzureichen)/ das Abiturzeugnis oder die entsprechende Halbjahresinformation;
  • Vorlage einer fachärztlichen Unbedenklichkeitserklärung (Sportmediziner oder Orthopäde), das die besondere Belastbarkeit zur Aufnahme des Tanzstudiums als Vorbereitung zu einer Berufsausübung bescheinigt;
  • tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg
  • ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsergebnisse.

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

  • körperliche Eignung,
  • Bewegungsfantasie und tänzerisches Ausdrucksvermögen,
  • Musikalität,
  • tänzerische Vorbildung in den Fächern Klassischer und Zeitgenössischer Tanz auf hohem Niveau, entsprechend dem Leistungsstand des erfolgreich abgeschlossenen Studiums in den Nachwuchsförderklassen der Palucca Hochschule für Tanz Dresden

Ausländische Bewerber

Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist. 

Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.

Bewerber für den Studiengang Tanz müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.

Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.

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