Die Zulassung zum Bachelor Tanz setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG den Realschul-/Gymnasialabschluss oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung erworben haen und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.
Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:
Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.
Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.
Bewerber für den Studiengang Tanz müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.
Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.