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Master-Studiengang Choreografie

Die Voraussetzungen für den Zugang zum weiterbildenden Master-Studiengang Choreografie sind:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife gemäß § 17 Abs. 2 SächsHSG
  • eine in der Regel mehrjährige Tänzerpraxis
  • eine begonnene choreografische Karriere oder die Erarbeitung und erfolgreiche Präsentation mehrerer Choreografien.

Bei besonderer künstlerischer Eignung kann gemäß § 17 Abs. 7 SächsHSG auf den Nachweis der Hochschul- oder Fachhochschulreife verzichtet werden.

Zulassungsverfahren zum Studium

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

Zweck des Zulassungsverfahrens ist es, die besondere künstlerische Begabung einschließlich der dazugehörigen berufsspezifischen Anlagen und Fähigkeiten festzustellen. Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Zugangsprüfung. An der Zugangsprüfung nimmt teil, wer die Voraussetzungen zum Studium erfüllt und eine besondere künstlerische Eignung erwarten lässt.

Die Zugangsprüfung beinhaltet: 

  • die Vorstellung einer eigenen Choreografie von ca. 5-10 Min. Dauer in kleiner Besetzung
  • eine eigenständige choreografische Arbeit mit einem Musikstück innerhalb einer Stunde, welches aus sechs vorgegebenen Musikbeispielen auszuwählen ist und vom Bewerber selbst tänzerisch interpretiert wird
  • der Lösung von choreografischen Aufgaben
  • einem Gespräch über Allgemeinwissen auf dem Gebiet der Kunst und Spezialwissen auf den Gebieten Tanz, Musik und Theater

Ausländische Bewerber

Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist. 

Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.

Choreografie Studenten müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.

Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.

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