Die Voraussetzungen für den Zugang zum weiterbildenden Master-Studiengang Choreografie sind:
Bei besonderer künstlerischer Eignung kann gemäß § 17 Abs. 7 SächsHSG auf den Nachweis der Hochschul- oder Fachhochschulreife verzichtet werden.
Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.
Zweck des Zulassungsverfahrens ist es, die besondere künstlerische Begabung einschließlich der dazugehörigen berufsspezifischen Anlagen und Fähigkeiten festzustellen. Das Zulassungsverfahren besteht aus einer Zugangsprüfung. An der Zugangsprüfung nimmt teil, wer die Voraussetzungen zum Studium erfüllt und eine besondere künstlerische Eignung erwarten lässt.
Die Zugangsprüfung beinhaltet:
Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.
Choreografie Studenten müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.
Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.