Die in den Punkten eins bis vier aufgeführten Voraussetzungen sind in einer Aufnahmeprüfung gemäß der Zulassungsordnung der Palucca Hochschule für Tanz Dresden für das Studium in den Nachwuchsförderklassen nachzuweisen.
Die Zulassung für ein Studium in den Nachwuchsförderklassen setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG die 6. Klasse einer Mittelschule mit Realschulbildungsgang oder eines Gymnasiums abgeschlossen haben und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.
Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:
Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.
Postadresse:
Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Studentenbüro
Basteiplatz 4
01277 Dresden