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Nachwuchsförderklassen

Voraussetzungen

  • reiche Bewegungsfantasie, Freude am Tanzen, darstellerische Begabung
  • überdurchschnittliche Beweglichkeit und sportlicher Körper
  • Musikalität
  • nach Möglichkeit tänzerische Grundkenntnisse

Die in den Punkten eins bis vier aufgeführten Voraussetzungen sind in einer Aufnahmeprüfung gemäß der Zulassungsordnung der Palucca Hochschule für Tanz Dresden für das Studium in den Nachwuchsförderklassen nachzuweisen.

Zulassung

Die Zulassung für ein Studium in den Nachwuchsförderklassen setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG die 6. Klasse einer Mittelschule mit Realschulbildungsgang oder eines Gymnasiums abgeschlossen haben und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.

Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien oder Abschriften des Abschlusszeugnisses Klasse 5 (das Zeugnis der Klasse 6 ist nachzureichen);
  • Bildungsempfehlung für die Mittelschule (Realschulbildungsgang) oder das Gymnasium
  • Vorlage einer fachärztlichen Unbedenklichkeitserklärung (Sportmediziner oder Orthopäde), das die besondere Belastbarkeit zur Aufnahme des Tanzstudiums als Vorbereitung zu einer Berufsausübung bescheinigt

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

Termine für Eignungstests und Aufnahmeprüfungen (Auditions)

Audition Frühstudium

22. September 2012 | Eignungstest (O-Klassen)

Ort: Palucca Hochschule für Tanz Dresden
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Formulare

Bewerbungen

Postadresse:
Palucca Hochschule für Tanz Dresden
Studentenbüro
Basteiplatz 4
01277 Dresden

Telefon: +49 (0)351 25906-21
Telefax: +49 (0)351 25906-11
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