Die Aufnahme in die Orientierungsstufen 1 und 2 (entspricht Klasse 5 und 6) erfolgt an der Palucca Schule Dresden grundsätzlich über einen Eignungstest.
Geprüft werden die körperlich-anatomische und die rhythmisch-musikalische Eignung sowie die Ergebnisse der bisher in der Grundschule erbrachten Leistungen.
Nach bestandenem Eignungstest erfolgt eine Einladung zur Aufnahmeprüfung. Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt die Anmeldung der Schüler gem. § 3 Abs. 3 und 4 SOMI durch die Erziehungsberechtigten. Bei der Anmeldung sind die Bildungsempfehlung und die letzte Halbjahresinformation vorzulegen.
Die in den Punkten eins bis vier aufgeführten Voraussetzungen sind in einer Aufnahmeprüfung gemäß der Zulassungsordnung der Palucca Schule Dresden – Hochschule für Tanz für das Studium in den Nachwuchsförderklassen nachzuweisen.
Die Zulassung für ein Studium in den Nachwuchsförderklassen setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG die 6. Klasse einer Mittelschule mit Realschulbildungsgang oder eines Gymnasiums abgeschlossen haben und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.
Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:
Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.
Die Zulassung zum Bachelor Tanz setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG den Realschul-/ Gymnasialabschluss oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung erworben haen und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.
Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:
Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.
Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.
Bewerber für den Studiengang Bühnentanz müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.
Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.