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Bachelor-Studiengang Tanz

Orientierungsstufe

  • körperlich-anatomische und rhythmisch-musikalische Eignung
  • gute Leistungen Grundschule, die zur Doppelbelastung durch Schule und Tanzausbildung befähigen
  • entsprechende Bildungsempfehlung

Zulassung zur Orientierungsstufe

Die Aufnahme in die Orientierungsstufen 1 und 2 (entspricht Klasse 5 und 6) erfolgt an der Palucca Schule Dresden grundsätzlich über einen Eignungstest.
Geprüft werden die körperlich-anatomische und die rhythmisch-musikalische Eignung sowie die Ergebnisse der bisher in der Grundschule erbrachten Leistungen.
Nach bestandenem Eignungstest erfolgt eine Einladung zur Aufnahmeprüfung. Nach bestandener Aufnahmeprüfung erfolgt die Anmeldung der Schüler gem. § 3 Abs. 3 und 4 SOMI durch die Erziehungsberechtigten. Bei der Anmeldung sind die Bildungsempfehlung und die letzte Halbjahresinformation vorzulegen.

 

Nachwuchsförderklassen

  • reiche Bewegungsfantasie, Freude am Tanzen, darstellerische Begabung
  • überdurchschnittliche Beweglichkeit und schlanker, sportlicher Körper
  • Musikalität
  • nach Möglichkeit tänzerische Grundkenntnisse

Die in den Punkten eins bis vier aufgeführten Voraussetzungen sind in einer Aufnahmeprüfung gemäß der Zulassungsordnung der Palucca Schule Dresden – Hochschule für Tanz für das Studium in den Nachwuchsförderklassen nachzuweisen.

Zulassung für die Nachwuchsförderklassen

Die Zulassung für ein Studium in den Nachwuchsförderklassen setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG die 6. Klasse einer Mittelschule mit Realschulbildungsgang oder eines Gymnasiums abgeschlossen haben und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.

Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien oder Abschriften des Abschlusszeugnisses Klasse 5 (das Zeugnis der Klasse 6 ist nachzureichen);
  • Bildungsempfehlung für die Mittelschule (Realschulbildungsgang) oder das Gymnasium
  • Vorlage einer fachärztlichen Unbedenklichkeitserklärung (Sportmediziner oder Orthopäde), das die besondere Belastbarkeit zur Aufnahme des Tanzstudiums als Vorbereitung zu einer Berufsausübung bescheinigt

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

 

Bachelor-Studiengang Tanz

  • körperliche Eignung,
  • Bewegungsfantasie und tänzerisches Ausdrucksvermögen,
  • Musikalität,
  • tänzerische Vorbildung in den Fächern Klassischer und Zeitgenössischer Tanz auf hohem Niveau, entsprechend dem Leistungsstand des erfolgreich abgeschlossenen Studiums in den Nachwuchsförderklassen der Palucca Schule Dresden - Hochschule für Tanz

Zulassung Bachelor Tanz

Die Zulassung zum Bachelor Tanz setzt voraus, dass die Bewerber gem. §13 Abs.1, 7 SächsHG den Realschul-/ Gymnasialabschluss oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung erworben haen und eine besondere künstlerische Befähigung besitzen.

Die Bewerbung um Zulassung erfolgt durch schriftlichen Antrag (Zulassungsantrag/ Anmeldung). Dieser muss in der für das Studienjahr festgelegten Bewerbungsfrist im Studentenbüro eingegangen sein. Der Anmeldung sind beizufügen:

  • beglaubigte Kopien oder Abschriften des Abschlusszeugnisses der Klasse 9 (das Zeugnis der Klasse 10 ist nachzureichen)/ das Abiturzeugnis oder die entsprechende Halbjahresinformation;
  • Vorlage einer fachärztlichen Unbedenklichkeitserklärung (Sportmediziner oder Orthopäde), das die besondere Belastbarkeit zur Aufnahme des Tanzstudiums als Vorbereitung zu einer Berufsausübung bescheinigt;
  • tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über den bisherigen Ausbildungsweg
  • ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten sowie Studien- und/oder Prüfungsergebnisse.

Der Immatrikulation geht ein Zulassungsverfahren voraus. Die gleichzeitige Zulassung für den gleichen Studiengang an mehreren Kunsthochschulen ist ausgeschlossen.

 

Ausländische Bewerber

Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist. 

Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.

Bewerber für den Studiengang Bühnentanz müssen vor Studienbeginn nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse des Referenzniveaus A2 des Europarates verfügen.

Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.

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