Vor Beginn des Studiums ist ein gültiges Visum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung vorzuweisen, die nach dem Bestehen der Aufnahmeprüfung bei der hierfür zuständigen Behörde zu beantragen ist.
Die Bewerber müssen einen vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten ausländischen Vorbildungsnachweis nachweisen.
Die Studiengänge der Tanzpädagogik verlangen einen der folgenden Nachweise: DSH1 oder TDN3 oder DSD oder ZMP oder Goethe Cert C1.
Die Hochschule bietet studienbegleitende Deutschkurse für ausländische Studierende an.