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Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) vergibt Fahrtkostenzuschüsse zur Ableistung eines fachbezogenen Praktikums im Ausland.

Antrags- und Bewilligungsverfahren
Antragsberechtigt sind Bewerber, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihr Grundstudium (belegt durch Diplomvorprüfung etc.) oder das zweite Fachsemester im Bachelor-Studium in allen Teilen erfolgreich abgeschlossen haben. Soweit Mittel zu Verfügung stehen, können darüber hinaus auch Bewerber berücksichtigt werden, die ihr Vordiplomszeugnis bis zum Praktikumsbeginn nachreichen.
Praktika können nur gefördert werden, wenn gute Kenntnisse der Umgangs- oder Verkehrssprache des betreffenden Landes nachgewiesen werden.
Dem Antrag (Vordruck des DAAD) sind folgende Unterlagen beizufügen:
1)    Fremdsprachen-Zeugnis (auf DAAD-Vordruck) oder vergleichbares Zeugnis (z.B. TOEFL, Cambridge Certificate)
2)    Nachweis über Abschluss des Grundstudiums (Diplomvorprüfung oder gleichwertiges Zeugnis (entfällt bei Bachelor- und Master–Studiengängen / bei einem Bachelor- Studiengang muss der Antragssteller mindestens im dritten Fachsemester sein und eine „Aufstellung der bisher besuchten Übungs- und Seminarveranstaltungen" vorlegen, aus der hervorgeht, dass zumindest ausreichende Studienleistungen erbracht wurden)),
3)    Bestätigung der ausländischen Ausbildungsstätte über den genauen Zeitraum und Inhalt des Praktikums sowie Angabe der Verkehrssprache (Schreiben mit Briefkopf, Stempel, Unterschrift - beglaubigte Fotokopie)
4)    Bescheinigung des Fachbereichs / der Fakultät, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung des Praktikums gegeben sind (auf DAAD-Vordruck),
5)    Kurzdarstellung zu Einteilung und Ablauf des geplanten Praktikums durch den Antragsteller,
6)    bei ausländischen Staatsangehörigen: Bescheinigung des BAföG-Amtes über das Antragsrecht nach § 8 BAföG.
Die Anträge müssen spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn beim DAAD
vorliegen.
Verspätet eingereichte, unvollständige sowie unleserliche Anträge werden nicht berücksichtigt und an den Antragsteller zurückgeschickt.
Die Verantwortung für die Vollständigkeit der Antragsunterlagen liegt beim Antragsteller!
Die Bewilligung erfolgt - soweit die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen - auf der Grundlage einer Auswahl, die von den Auswahlgremien der vermittelnden Organisationen vorgenommen wird. Die Förderungszusage bzw. die Ablehnung eines Antrags wird dem Bewerber vom DAAD schriftlich mitgeteilt.
III. Verpflichtungen für Zuschussempfänger
Die Förderungszusage des DAAD wird erst wirksam, wenn sich der Empfänger auf DAAD-Vordruck schriftlich mit der Annahme einverstanden erklärt und die Allgemeinen Förderungsbestimmungen sowie Verpflichtungen anerkannt hat. Diese Erklärung muss dem DAAD innerhalb eines Monats nach Zugang der Zusage vorliegen. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlischt die Förderungszusage.
Der Zuschussempfänger verpflichtet sich, dass er die Buchung der Reise selbst vornimmt und die mit der Buchung eingegangen Verpflichtungen übernimmt, as/die für die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis im Gastland erforderliche(n) Dokument(e) rechtzeitig einholt, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit seines Auslandsaufenthaltes gegen Krankheit, Unfall (einschließlich Invalidität und Tod) sicherstellt, das Praktikum über die gesamte festgelegte Dauer absolviert, bei Nichtantritt bzw. Abbruch des Praktikums (das Praktikum muss eine Dauer von mindestens 60 Kalendertagen umfassen und darf nicht länger als 6 Monate dauern) sowie Annullierung des Platzangebotes
durch den ausländischen Ausbildungsbetrieb den DAAD, Ref. 225 , umgehend informiert und den Fahrtkostenzuschuss in voller Höhe zurückzahlt, den Fahrtkostenzuschuss umgehend zurückzahlt, wenn ein Zuschuss von dritter Seite zu der Reise gewährt wird, spätestens vier Wochen nach Beendigung des Praktikums dem DAAD einen Bericht über den Erfolg der Ausbildung (auf DAAD-Vordruck) und eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die Dauer des
Praktikums (Original oder beglaubigte Fotokopie) zuschickt, einer Weitergabe seines Erfahrungsberichtes an künftige Praktikanten (zumindest ohne Nennung des Namens, der Anschrift und der Telefonnummer des Verfassers) zustimmt.

IV. Zahlungsmodalitäten
Die Auszahlung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der Annahme- und Verpflichtungserklärung des Zuschussempfängers.

Bewerber mit selbstbeschafften Plätzen anderer Fachrichtungen
Akademisches Auslandsamt
DAAD, Ref. 225
Postfach 20 04 04
53134 Bonn

Rufnummer für telefonische Rückfragen: 0228 - 882 473

Die Höhe des Fahrtkostenzuschusses bemisst sich nach den jeweils gültigen Vorgaben aus dem Bundesverwaltungsamt. Zur Zeit liegt der höchste Förderungsbetrag bei 660,00€, der niedrigste beläuft sich auf 110,00€.

Formulare

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